Tips im Falle eines Haftbefehls:
Der Erlass eines Haftbefehls ist für den Betroffenen eine Extremsituation, in der es entscheidend (für den Verlauf des weiteren Verfahrens) auf eine sofortige und umsichtige Reaktion ankommt.
In den meisten Fällen wird es ratsam sein, sich - allerdings wohlvorbereitet - den Behörden zu stellen.
Die Flucht ist selten lange durchzuhalten, führt evtl. zu weiteren (mitunter gravierenderen) Straftaten, verschlechtert durch die damit verbundene Belastung auch die persönliche Situation (es ist also allein zumeist gerade nicht möglich, z.B. schnell noch die Beziehung zu kitten, 'das Leben ins Reine' zu bringen usw.).
Hinzu kommt die Vorbelastung bei späteren Haftprüfungen und im Verfahren.
Dennoch sollte der Kontakt mit den Behörden nur zusammen mit einem Verteidiger erfolgen und mit diesem vorbereitet werden.
Wichtig: Verbindliche Zusagen können durch die Polizei nicht erfolgen - schon deswegen ist es nicht ratsam, sich beim nächstbesten Polizeirevier zu stellen.
Selbst, wenn sich der Betroffene zunächst (noch) nicht stellen will:
Nur der Kontakt zum Verteidiger (der zur Verschwiegenheit und Wahrung der Interessen seines Mandanten verpflichtet ist und nicht der Überwachung unterliegt) ermöglicht Klärung des zugrundeliegenden Vorwurfes, Akteneinsicht und qualifizierte Rechtsberatung.
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