Verteidigung in "Lastschriftkarussell" Verfahren.
Staatsanwaltschaft und Polizei betreiben derzeit die strafrechtliche Verfolgung der Beteiligten sogenannter Lastschriftkarussell-Fälle.
Das Landeskriminalamt Baden-Württemberg beschreibt in einer Warnmeldung die verwendete Methode:
Bei dieser Betrugsmasche - dem sog. "Lastschriftkarussell". - wird von einer Vermittlerfirma (u.a.: Auftragsdienst Europäischer Wirtschaft Corp.,
kurz AEW, mit angeblichem Sitz in Basel; Firma Star Invest Ltd. mit
verschiedenen Briefkastenadressen in Zürich, Wien und New York; Firma Wirtschaftsverbund Freies
Europa AG, kurz WFE)
zumeist über das Internet zwischen dem Kapitalanleger als Darlehensgeber und dem
Kreditsuchenden als Darlehensnehmer ein "Darlehen" vermittelt. Der Darlehensgeber wird veranlasst, bei
seiner Hausbank - soweit dies noch nicht der Fall ist - die Teilnahme am
Lastschriftverfahren zu beantragen, und dem Darlehensnehmer eine
Einzugsermächtigung für sein Bankkonto zu erteilen.
Der Darlehensnehmer zieht nun per Einzugsermächtigung den gewünschten
Darlehensbetrag ein und kann über diese Summe für einen Zeitraum von fünf
Wochen verfügen. Die Bank des Darlehensnehmers wird durch unrichtige Angaben
hinsichtlich des Zahlungsgrundes darüber getäuscht, dass es sich beim
Lastschrifteinzug ihres Kunden nicht um die Bezahlung von Waren oder
Dienstleistungen handelt, sondern um eine mit deutlich höherem Risiko behaftete
verdeckte Darlehensgewährung. Werden die beantragten Darlehen nicht fristgerecht
zurückgezahlt, weist die Fa. AEW den Darlehensgeber kurz vor Ablauf der
Widerrufsfrist an, seine Einzugsermächtigung zurückzuziehen. Die Bank des
Darlehensnehmers ist nach den Bedingungen zur Teilnahme am Lastschriftverfahren
verpflichtet, den zurückgerufenen Betrag zu erstatten, so dass ein Ausfall des
Darlehens letztendlich von der Bank des Darlehensnehmers zu tragen ist.
In Zusammenhang mit diesem neuen Kriminalitätsphänomen laufen derzeit
bundesweit eine Vielzahl von Ermittlungsverfahren sowohl gegen die genannte Firma
und weitere Vermittlergesellschaften als auch gegen mehrere hundert
Darlehensgeber und Darlehensnehmer wegen Verdachts des Betruges und
Verstoßes gegen das Kreditwesengesetz. Der Schaden wird bundesweit auf einen
zweistelligen Millionenbetrag geschätzt.
Die Strafverfolgungsbehörden werfen den beschuldigten Darlehensgebern und -nehmern in diesen Fällen meist Betrug, § 263 StGB, Geldwäsche und Verstöße gegen das Kreditwesengesetz (KWG) vor.
Sie stützen sich dabei u.a. auf eine Einschätzung des Bundesamtes für das Kreditwesen.
Diese Würdigung mit dem Ergebnis der Strafbarkeit ist rechtlich angreifbar und keineswegs in allen Fällen zutreffend!
Die wesentlichen Vorwürfe strafbarer Handlungen konnten in einem umfangreichen Fachgutachten widerlegt werden.
Die Verteidigung - in ganz Deutschland - durch die Kanzlei RA Adler erfolgt in solchen Fällen wegen der sofort notwendigen Prüfung umfangreichen Aktenmaterials und straf- wie kreditrechtlicher Rechtsfragen wie folgt:
Sie teilen mit dem folgenden Kontaktformular (per Email);
per Fax: 06421 - 350022,
oder Tel: 06421 - 350021,
Ihren Wunsch nach Verteidigung wegen eines solchen Vorwurfes mit und
bekommen umgehend die zur
Bevollmächtigung u. Akteneinsicht, Schilderung des Sachverhaltes und
Zahlung des erforderlichen Vorschusses nötigen Unterlagen zugesendet.
So ist nach Eingang der Unterlagen eine sofortige effektive Bearbeitung möglich.
Auch bei diesen Ermittlungen gelten für das Verhalten bei Vorladung, Durchsuchung oder Verhaftung die allgemeinen Hinweise.
Es wird darauf hingewiesen, dass bereits wegen des Risikos der strafrechtlichen Verfolgung, vor allem aber wegen der drohenden zivilrechtlichen Konsequenzen, von der Teilnahme an solchen Darlehensverfahren dringend abgeraten wird!
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